Gesetzlich Krankenversicherte
Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Krankenversichertenkarte mit, mehr müssen Sie nicht tun. In den ersten Sitzungen (4 probatorische Sitzungen) erfolgt ein gegenseitiges Kennenlernen und es wird geprüft, ob eine behandlungswürdige Störung vorliegt, die eine Psychotherapie erfordert. Bei der Entscheidung für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie kann zunächst eine Kurzzeittherapie mit 24 Therapiestunden bei der Krankenkasse beantragt werden. Nach Ablauf des Stundenkontingents ist bei Bedarf ein Umwandlungsantrag der Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie auf 60 Therapiestunden möglich. Das Höchstkontingent beträgt 100 Therapiestunden. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg direkt mit der Krankenkasse. Das heißt, auf Sie kommen keinerlei Kosten zu.
Wenn Sie mögen, können Sie gerne ärztliche und psychotherapeutische Befunde aus Vorbehandlungen mitbringen. Die ist jedoch nicht zwingend erforderlich.