Privat Krankenversicherte

Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, wie Psychotherapie finanziert wird. Je nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag übernehmen die privaten Krankenkassen zu 100% oder zumindest anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Viele private Krankenkassen haben auch ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, das in der Regel ohne große Formalitäten genehmigt wird. Bei anderen privaten Krankenkassen muss zu Beginn der Therapie vom Therapeuten ein Antrag gestellt werden, der von einem unabhängigen Gutachter bewilligt werden muss. Zur Feststellung der Arbeitspassung zwischen Therapeut und Patient sowie der Beantragung der Psychotherapie stehen in der Regel 5 probatorische Sitzungen zur Verfügung. Diese 5 probatorischen Sitzungen werden auf jeden Fall von Ihrer Versicherung finanziert.

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, muss spätestens nach 5 probatorischen Sitzungen ein ausführlicher Antrag an einen von der Beihilfestelle bestellten, unabhängigen Gutachter gestellt werden. Die private Krankenkasse schließt sich in der Regel der Entscheidung der Beihilfestelle an. Bitte erkundigen Sie sich auch in diesem Fall bei Ihrer Krankenversicherung, wie viele Therapiesitzungen diese übernimmt.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).