Psychotherapeutische Sprechstunde
Seit dem Inkrafttreten der Psychotherapie-Richtlinienreform am 01.04.2017 sind alle Psychotherapeuten gesetzlich dazu verpflichtet worden persönliche Sprechstunden anzubieten. Daher biete ich diese Sprechstunde ein Mal pro Woche à 50 Min. an. Sie können diese Sprechstunde dazu nutzen, um abzuklären, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme erforderlich ist oder nicht. Leider bedeutet die Teilnahme an einer Sprechstunde nicht gleichzeitig, dass Sie in meiner Praxis eine Psychotherapie beginnen können.